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Denkmalschutzimmobilie als besondere Kapitalanlage - AS Unternehmensgruppe informiert

Denkmalschutzimmobilie als besondere Kapitalanlage – AS Unternehmensgruppe informiert

Posted on 23. November 202328. Juni 2024 By Ronald Ackermann

Denkmalschutzimmobilie als besondere Kapitalanlage – AS Unternehmensgruppe informiert: Das Team um Andreas Schrobback – Wirtschaftssenator in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft – hat sich insbesondere auf die denkmalgerechte Kernsanierung und die anschließende Vermarktung von historisch bedeutsamen Gebäuden spezialisiert.

Denkmalschutzimmobilie als besondere Kapitalanlage - AS Unternehmensgruppe informiert
Denkmalschutzimmobilie als besondere Kapitalanlage – AS Unternehmensgruppe informiert

Denkmalschutzimmobilie – Sanierung unter aktuellen Gesichtspunkten

Andreas Schrobback: Gebäude mit denkmalgeschützter Bausubstanz bieten einen ganz besonderen Charme für die Bewohner. Meist zentral gelegen, sind diese oft architektonisch und /oder substanziell besonders herausragende Gebäude, welche nach einer Sanierung unter aktuellen Gesichtspunkten zu einem überproportional gehobenen Wohnambiente führen. Die Nachfrage und die Mietrendite sind entsprechend hoch; Leerstände hingegen sind kaum zu erwarten und die Sanierungskosten können durch Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile geltend gemacht werden.

Denkmalschutzimmobilie – Sonderregelung im Steuerrecht

Eine denkmalgeschützte Immobilie ist nicht nur aufgrund ihrer Historie eine außergewöhnliche Investition. Dank der Sonderregelung im Steuerrecht ist eine Denkmalschutzimmobilie vor allem für professionelle Anleger sehr interessant. Bei einem denkmalgeschützten Objekt handelt es sich um eine Immobilie, die eine kulturhistorische Bedeutung hat. Durch diese Bedeutung ist ein Gebäude so geschützt, dass es weder zerstört noch wesentlich verändert werden darf. Zudem muss gewährleistet werden, dass die Gebäudesubstanz erhalten wird. Ein Kulturdenkmal kann ein einzelnes Haus sein, aber auch ganze Straßenzüge können unter Denkmalschutz stehen.

In Deutschland stehen rund eine Million Bauwerke, die vom Denkmalschutz als erhaltenswert eingestuft werden. Viele davon befinden sich in den Großstädten und weisen unterschiedliche Nutzungsarten auf. Private Anleger und Globalinvestoren können in denkmalgeschützte Wohngebäude oder auch Gewerbeimmobilien investieren.

Die angebotenen Objekte sind häufig Eigentumswohnungen in Gebäudeensembles, die aufwendig saniert wurden und aufgrund ihres besonderen Charakters bei den Mietern sehr beliebt sind.

Denkmalschutzimmobilien als Kapitalanlage

AS Unternehmensgruppe: Auch als Kapitalanlage sind Denkmalschutzimmobilien sehr attraktiv. Diese Objekte weisen eine hohe Sicherheit als Investition auf, die zu erwartende Rendite fällt lohnenswert aus und der Aspekt der Wertsteigerung kann ebenfalls überzeugen. Entscheidend sind zudem die Kriterien, die grundsätzlich bei jeder Immobilie gelten sollten. Die steuerlich begünstigten Immobilien befinden sich meist in den bevorzugten Lagen und zeichnen sich durch ihre repräsentative Architektur aus. Zudem wird auf den Erhalt der Bausubstanz streng geachtet und durch die daraus resultierenden aufwendigen Instandsetzungen sind die Immobilien sehr hochwertig. All dies sind Qualitätskriterien, die sich letztlich auf den Wert der Immobilie auswirken.

AS Unternehmensgruppe – Abschreibungen für denkmalgeschützte Immobilien

Um die hohen Abschreibungen für denkmalgeschützte Immobilien zur Steueroptimierung nutzen zu können, kann Ihr Objekt vermietet sein oder von Ihnen selbst genutzt werden. Laut Gesetz lassen sich bei Vermietung im Jahr der Herstellung und in den darauffolgenden sieben Jahren bis zu neun Prozent der Kosten für Baumaßnahmen am Baudenkmal abschreiben. Danach gilt für vier weitere Jahre eine erhöhte Absetzung von sieben Prozent. Dadurch erhalten Sie mit dem Kauf einen beachtlichen Steuervorteil, den bei der Auswahl Ihrer Kapitalanlage nicht übersehen sollten. Durch Abschreibungen mindern Sie über insgesamt zwölf Jahre Ihre persönliche Steuerlast auf das Einkommen. Bei der Selbstnutzung liegt die Abschreibungsrate etwas geringer – bei neun Prozent über zehn Jahre, sodass bis zu 90 Prozent der Wiederherstellungskosten bei der Steuer berücksichtigt werden. Neben der gesonderten Abschreibung lassen sich auch bei Denkmalschutzimmobilien die normalen Sätze für die Altsubstanz des Gebäudes anwenden. Zudem gelten höhere Abschreibungen für Immobilien, die sich in städtebaulichen Entwicklungsbereichen oder Sanierungsgebieten befinden. Mit dieser Regelung sollen Investoren gefördert werden, die an den Interessen der Stadt mitwirken und den geplanten Städtebau mit ihrem Kapital unterstützen.

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