Die Besichtigungen laufen, der Verkauf der Immobilie ist auf dem Höhepunkt. Interessenten machen vielleicht schon die ersten Gegenangebote. Langsam sollte man abschätzen können, wie hoch der Endpreis sein wird. Reicht es, um die Baufinanzierung zu decken? Denn die Bank macht es einem nicht so leicht.

Käufer bestehen oft auf einer Preisminderung. Wer als Verkäufer diese im Vorfeld nicht mit einkalkuliert hat, muss mitunter ein Verlustgeschäft eingehen. Hauptsache der Betrag reicht am Ende, um die Schulden bei der Bank abzubezahlen.
Wo ist das Problem?
Banken vergeben Kredite. Möchte man diese vorzeitig zurückzahlen, darf man die Vorfälligkeitsentschädigung nicht vergessen. Diese besagt, dass Zinsen, die der Bank in der Zukunft verloren gingen, mit ausbezahlt werden müssen. Das sollte man unter keinen Umständen in seiner Kalkulation vergessen.
Diese Summe kann mitunter in die Tausende gehen. Es streiten sich Verbraucher und Banken immer wieder über die Zusammensetzung dieses Betrags. Normalerweise werden die Zinsen zusammengerechnet und mit dem Verkaufspreis addiert. Kunden können aber nur selten nachvollziehen, was genau hinter den Türen des Kreditinstitutes berechnet wird.
Es ist deshalb ratsam, die Vorfälligkeitsentschädigung im Vorfeld auszurechnen. Der Betrag wird ja nach Länge der Verhandlungen schwanken. Dennoch bekommt man eine grobe Idee darüber, wie viel Geld man der Bank noch zusätzlich schuldet.
Neuberechnung der Schulden nach dem Verkauf
Möchte man die Finanzierung frühzeitig beenden und mit dem Erlös des Verkaufs alle Schulden begleichen, müssen neue Berechnungen erstellt werden. Wie viel schuldet man der Bank inklusive der Vorfälligkeitsentschädigung? Und welche Kosten kommen oben drauf?
Wichtig ist, dass man nichts vergisst. Es fängt schon mit der Zeit an, die für die Kalkulationen aufgewendet werden muss. Oder anders gesagt: der Arbeitsaufwand, den Kreditinstitute für ihren Service in Rechnung stellen.
Auf der einen Seite erhebt die Bank eine Gebühr für das Neu-Berechnen einer Endsumme. In der Zukunft fallen aber einige Verwaltungskosten weg, die dem Kunden zugeschrieben werden müssen.
Wenn der Kredit endet, entfällt auch ein Risiko für die Bank. Das Geld ist bereits da, sie muss sich also keine Sorgen über die Zahlungsfähigkeit des Kunden mehr machen. Hierbei spart die Bank ebenfalls Geld.
Das Problem hierbei ist die Transparenz. Der Gesetzgeber macht es Kunden einer Bank sehr schwer, deren Berechnungen nachzuvollziehen. Fühlt man sich unfair behandelt bleibt im Nachhinein nur der Weg über das Gericht, was sich nur in seltenen Fällen rentiert.
Als Kunde kann man in diesem Sinne nur sein Bestes tun. Das beinhaltet, Verantwortung zu übernehmen. Wer nicht weiß worauf es ankommt, ärgert sich meistens im Anschluss. Also: Wissen was wichtig ist und auf seine Rechte bestehen, solange man sie noch hat.
Sobald man die Bank mit einer Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung beauftragt hat, sollte man eine Offenlegung der Dokumente fordern. Da man als Laie die Werte nur schwer verstehen kann, bietet die Verbraucherzentrale kostengünstig einen Service an, der das überprüft. Im Internet kann man mit bestimmten Tools auch selber der Richtigkeit auf den Grund gehen.
Egal zu welchem Ergebnis man kommt, es bleibt immer ein gewisser Verhandlungsspielraum mit der Bank. Der genaue Betrag ist nämlich verhandelbar, und nicht festgelegt. Inwieweit das möglich ist, entscheidet der Einzelfall.