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Trotz Bußgeld: Immobilienmarkt ignoriert den Energieausweis

Posted on 4. Mai 20156. Dezember 2022 By Ronald Ackermann

Seit dem 1. Mai 2015 drohen Vermietern und Verkäufern von Immobilien Bußgelder in Höhe von 15.000 Euro, wenn sie Immobilien ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Energieverbrauch anbieten. Dennoch ignorieren etwa drei Viertel der Anbieter das Gesetz. Der Energieausweis bleibt die Ausnahme.

EnergieausweisVermieter und Verkäufer, die nach dem 1. Mai 2015 eine Immobilie ohne Angaben zum Energieverbrauch offerieren, riskieren ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro. Der Energiepass ist bereits seit Mai 2014 gesetzlich vorgegeben. Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ist nun jeder Nichtbesitzer auf gesetzeswidrigen Gleisen unterwegs.

Der Energieausweis ist vor allem vorteilhaft für den Mieter beziehungsweise Käufer. Da in den letzten zehn Jahren die Miet- und Kaufpreise von Immobilien deutlich in die Höhe geschossen sind, ist es nur von Vorteil neben dem Kaufpreis oder der Kaltmiete, anhand des Energiepasses, die Nebenkosten einschätzen zu können.

Der Immobilienboom in Deutschland hängt insbesondere mit der teuren Energiewende mit der Verbraucherumlage für die Subventionierung erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) und den temporär sehr hohen Öl- und Gaspreisen.

Jeder Deutsche bezahlt durchschnittlich ein Viertel seines Einkommens allein für Wohnen. Eine transparente Einsicht über den Energiehaushalt eines Gebäudes ist für die meisten Mieter und Käufer bei der Immobilienwahl ausschlaggebend.

Das verordnete Gesetz über die Auskunft des Energieverbrauchs einer Immobilie soll vor allen Dingen Mieter, Käufer, Vermieter und Verkäufer dazu animieren, mehr in die energetische Sanierung ihrer Gebäude zu investieren.

Theoretisch gesehen würde sich somit der Wert von Energiesparhäusern enorm erhöhen und man käme den Zielen des Klimaschutzes ein Stückchen näher.

In der Praxis allerdings konnten bei einer Stichprobenuntersuchung der Deutschen Umwelthelfer und des Mieterbunds fast 75 Prozent der befragten Angebote von Wohnungsunternehmen keinen Pass vorzeigen. Das heißt im günstigsten Falle besitzt jeder zweite Immobilienanbieter einen Energiepass. Der Energieausweis ist demnach, trotz Gesetz, eher eine Ausnahme auf dem Wohnungsmarkt.

Für Vermieter und Makler bedeutet die Energieausweisbeschaffung anfangs zwar mehr Arbeit, diese zahlt sich aber bald aus. Denn durch die Vorlage des Energiepasses steigt der Wert eines Gebäudes und durch die Einführung des Besteller-Prinzips welches besagt, dass der Makler ab Juni 2015 nicht mehr vom künftigen Mieter sondern vom Vermieter oder Besitzer einer Immobilie bezahlt werden soll, können dadurch verursachte sinkende Einnahmen wieder wett gemacht werden.

Recht Tags:Besteller-Prinzip, Bußgeld, EEG-Umlage, Energieausweis, Energiepass, Klimaschutz, Makler, Mieter, Sanierung, Vermieter

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