Als Eigentümer eines Baudenkmals ist man gesetzlich dazu verpflichtet, das Baudenkmal durch geeignete Maßnahmen instand zu halten. So steht es in den entsprechenden Denkmalschutzgesetzen der Länder.

Doch was ist bei maroden Baudenkmälern? Muss man diese erhalten, selbst wenn durch die notwendige Sanierung die ursprüngliche Substanz verloren gehen würde und also die Identität des Baudenkmals verloren ginge? Muss man marode Baudenkmäler erhalten, selbst wenn die Sanierung viel teurer ist, als ein vergleichbarer Neubau?
Im Normalfall würde man die Entscheidung über Sanierung oder Abriss im Hinblick auf die wirtschaftliche Rentabilität treffen. Doch aufgrund des Denkmalschutzes ist ein Abriss und Neubau nicht sofort durchführbar, da man zum dauerhaften Erhalt des Baudenkmals gesetzlich verpflichtet ist.
Grundsätzlich ist die Sanierung eines Baudenkmals dann nicht zumutbar, wenn man von dem Gebäude keinen wirtschaftlichen Gebrauch machen kann. Das heißt, Eigentümer dürfen marode Baudenkmäler abreißen, wenn sie die Sanierungskosten durch die Nutzung des Gebäudes nicht erwirtschaftet können werden.
Das heißt, dass die zuständige Denkmalschutzbehörde einem Abriss zustimmen kann. Ob sie dem Abriss aber zustimmt oder besser gesagt: ob sie dem Abriss zustimmen muss, ist eine Rechtsfrage. Die Entscheidung darüber fällt nicht in den Aufgabenbereich eines Sachverständigen der Grundstückswertermittlung.
Um nachzuweisen, dass das Gebäude die Sanierungskosten nicht wird erwirtschaften können, ist eine Verkehrswertermittlung hilfreich. Die kann den Wert von Gebäude und baulichen Außenanlagen mit 0 Euro ansetzen. Der Verkehrswert des maroden Denkmalobjekts ergibt sich dann ausschließlich aus dem zu ermittelnden Bodenwert.